Förderverein der dobahati Stiftung e.V.
Gründungsversammlung: 04.08.2019 auf "farmersplace" in Kleindöttigen/Burlen in der Schweiz
Leitgedanke: Förderung der Stiftung DodoBahati und aktive Unterstützung ihrer Projekte
1. Vorstand
Uli Hälker
2. Vorstand
Dr. med. vet. Marlene Zähner
Kassierer und Finanzen
Helmut Hälker
das Gründungsteam
Ziele des Fördervereins
Der Verein unterstützt in erster Linie die dodoBahati Stiftung in der Schweiz. Der Stiftung und dem Verein geht es darum einen Beitrag zum Schutz der Wildtiere und Naturschutzgebiete weltweit zu leisten und aktiv Projekte zu unterstützen, die diese Ziele verfolgen. Hierzu leistet der Verein finanzielle Beiträge. Gleichzeitig begleitet der Verein die Massnahmen und deren Wirkung, hält Überblick über den Einsatz der übertragenen finaziellen Mittel und steht als Sparringspartner für die Stiftung zur Verfügung.
Tätigkeitsfelder der Stiftung zum Schutz von Wildtieren
Weltweite Schaffung, Förderung und Weiterentwicklung von Projekten und Massnahmen zum Schutz von Wildtieren vor allem vor Wilderei. Dies geschieht durch:
- Aus- und Weiterbildung der Wildhüter / Ranger und Personal von Naturparks
- Ausbildung von Tieren welche zum Schutz der Wildtiere eingesetzt werden
- Schaffung neuer Schutzgebiete und Aufnahmestationen für Wildtiere
- Projekte, die dem Artenschutz dienen
Tätigkeitsfelder der Stiftung im Umfeld von Naturparks
Unterstützung von sozialen Projekten und Massnahmen in und um Naturschutzparks, die der Beschaffung von Arbeitsplätzen, der Bildung und der sinnvollen Freizeitbeschäftigung und der Erhöhung der Lebensqualität der lokalen Bevölkerung dienen sollen.
Der Verein "Förderverein der Stiftung dodoBahati e.V.", Herweghstr. 3a, 79739 Schwörstadt Steuernummer 11007/13668 ist wegen der Förderung des Erziehung, Förderung der Volks- und Berufsbildung, Förderung des Umweltschutzes einschließlich Klimaschutzes, Förderung des Tierschutzes und der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß dem Freistellungsbescheid vom 03.07.2024 von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit.
Der Verein ist berechtigt, für Spenden und Zuwendungen, die für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke eingehen, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.